Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel:
Bei STRONG OFFICE handelt es sich um eine Performance Recruiting Agentur, die im Auftrag der AUFTRAGGEBER Werbeanzeigen, Landingpages und je nach Auftrag auch ein Bewerberquiz plant und schaltet, damit die AUFTRAGGEBER potentielle Mitarbeiter gewinnen können. Ziel ist es, über die Werbung Bewerbungen zu generieren, die dann von STRONG OFFICE kurz validiert werden, damit dem AUFTRAGGEBER geeignete Vorschläge für die offenen Stellen unterbreitet werden können. Der nachfolgende Vertrag regelt alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien im Hinblick auf gebuchte Pakete und die individuelle Beratung. Alles Weitere, insbesondere konkrete Preise und Provisionen ergeben sich aus dem jeweiligen Paketen, Angeboten und den individuellen Verhandlungen zwischen den Parteien.

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Bei STRONG OFFICE handelt es sich um das Unternehmen Strong Office - Inh. Mark Schneidermann, Speditionsstr. 8, 40221 Düsseldorf
1.2 AUFTRAGGEBER im Sinne dieses Vertrages können ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sein.
1.3 Entgegenstehende oder von diesem Vertrag abweichende Bedingungen des AUFTRAGGEBERS werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, STRONG OFFICE hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Alle Vereinbarungen zwischen STRONG OFFICE und dem AUFTRAGGEBER zwecks Ausführung einer Werbemaßnahme sind in dem konkreten Angebot von STRONG OFFICE, den Paketen und diesen AGB niedergelegt.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Tätigkeit von STRONG OFFICE im Hinblick auf die Schaltung gezielter mit dem Kunden abgestimmter Werbeanzeigen zur Gewinnung von qualifizierten Bewerbungen. Geschuldet wird von STRONG OFFICE lediglich die Erstellung einer Werbeanzeige auf Basis aktueller „Best-Practice“ Praktiken. Einen bestimmten Erfolg (z.B. Einstellung, Mindestanzahl an Bewerbungen) schuldet STRONG OFFICE nur dann, wenn es explizit vereinbart worden ist. Soweit im Paket die Erstellung von Landingpages geschuldet ist, entsprechen diese dem aktuellen Stand der Technik. STRONG OFFICE wird sich bezüglich der Erstellung an allgemein gängigen Beispielen orientieren.
2.2 Der Inhalt des Paketes ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Paketes.
2.3 STRONG OFFICE verpflichtet sich im Rahmen des Vertrages dazu, nach bestem Wissen einen nach objektiven Kriterien geeigneten Kandidaten für die zu besetzende Stelle zu suchen. STRONG OFFICE wird sich hierbei an den vom AUFTRAGGEBER gesetzten Kriterien in der Stellenbeschreibung und sonstigen vom AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen orientieren. STRONG OFFICE steht es jedoch frei, weitere Kriterien ohne Rücksprache mit dem Unternehmen aufzustellen, sofern diese nicht dem Vertragszweck entgegenstehen und der besseren Qualifizierung der eingehenden Bewerbungen dient.
2.4 Alle Angebote von STRONG OFFICE sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des AUFTRAGGEBERS bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch STRONG OFFICE.
2.5 Der AUFTRAGGEBER gibt durch die Buchung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die entsprechenden Leistungen von STRONG OFFICE ab. STRONG OFFICE wird das Angebot des AUFTRAGGEBERS nach Prüfung durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Beginn der Leistungserbringung kommt der Vertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich. Sofern eine Beauftragung bei Bestandskunden auf Zuruf erfolgt, wird STRONG OFFICE die geltenden Konditionen dem AUFTRAGGEBER kurz per Mail bestätigen. Sofern der AUFTRAGGEBER nicht innerhalb von 3 Werktagen widerspricht gelten die neuen Konditionen als vereinbart.
2.6 Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, Änderungen von vertragsrelevanten Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich STRONG OFFICE mitzuteilen.
2.7 Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Sitz von STRONG OFFICE in Düsseldorf als Erfüllungsort.
2.8 Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. Regelung für fehlende Leads in der Laufzeit
3.1 Kommt im Rahmen der Laufzeit des Paketes kein qualifizierter Lead oder nicht die vereinbarte Anzahl an qualifizierten LEADS zustande, wird STRONG OFFICE die Laufzeit kostenfrei um 30 Tage verlängern.
3.2 Eine Bewerbung gilt dann als „qualifiziert“, wenn Sie den vom AUFTRAGGEBER an STRONG OFFICE kommunizierten Bedingungen entsprechen. Da die tatsächliche Prüfung und Einstellung der Bewerber nicht STRONG OFFICE obliegt und eine Überprüfung der Bewerbung durch STRONG OFFICE nur auf offenkundige Fehler und Unklarheiten erfolgen kann, schuldet STRONG OFFICE nur den Eingang der entsprechenden Bewerbungen in das Lead Format.
3.3 Eine konkrete Anstellung wird nur dann geschuldet, wenn es ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

4. Preise und Vergütungsgrundlage
4.1 Die Vergütung erfolgt bei den buchbaren Paketen auf Basis des im Paket genannten Fixpreises. Soweit weitergehende Beratungsleistungen oder Arbeiten gewünscht werden, werden diese je nach Angebot auf Basis eines Fixpreises oder auf Basis eines nach Personal- und Zeitaufwand bemessenen Aufwands vergütet. STRONG OFFICE wird vor der Durchführung einer Beauftragung die anfallenden Kosten bzw. die zu erwartenden Kosten vorab mit dem Kunden besprechen.
4.2 Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Auftrag zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben.
4.3 Änderungswünsche des AUFTRAGGEBERS bzgl. der vereinbarten Leistungen bzw. an den konkreten Aufgabenstellungen oder den bestehenden Ausgangssachverhalten sind – soweit nicht mit STRONG OFFICE anderweitig besprochen - nachtragspflichtig.
4.4 Der AUFTRAGGEBER stellt STRONG OFFICE ein Werbebudget zur Verfügung, dass vom AUFTRAGGEBER unmittelbar an die jeweilige Plattform zu zahlen ist.STRONG OFFICE wird den AUFTRAGGEBER bezüglich des Einsatzes und der Höhe beraten und das Budget nur nach Freigabe durch den AUFTRAGGEBER verwenden.

5. Leistungszeiten
5.1 Die von STRONG OFFICE genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Leistungsfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des AUFTRAGGEBERS benötigt werden, beginnen die Leistungsfristen frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem STRONG OFFICE die benötigten Informationen von dem AUFTRAGGEBER erhält.
5.3 STRONG OFFICE wird den AUFTRAGGEBER so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren.
5.4 Wenn die Verzögerung länger als einen Kalendermonat dauert, ist der AUFTRAGGEBER nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Soweit darüber hinaus im Falle eines Verschuldens von STRONG OFFICE Schadensersatzansprüche bestehen, gelten die Regelungen in Ziffer 11.

6. Regelungen für allgemeine Unternehmensberatung
6.1 Beauftragte Projekte im Bereich der Unternehmensberatung erfüllt STRONG OFFICE auf Basis der STRONG OFFICE durch den AUFTRAGGEBER zugänglich gemachten Unterlagen und Medien und allgemein zugänglicher Marktforschungsdaten.
6.2 Einen bestimmten Erfolg schuldet STRONG OFFICE – soweit nicht abweichend vereinbart – durch die individuelle Unternehmensberatung nicht.
6.3 Bei der Buchung von Beratungsleistungen ist STRONG OFFICE nach Absprache berechtigt, den vereinbarten Anteil der Fremdkosten dem AUFTRAGGEBER in Rechnung zu stellen und die Buchung von Drittdienstleistungen erst nach Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von STRONG OFFICE vorzunehmen.
6.4 Im Rahmen der Unternehmensberatung entscheidet ausschließlich STRONG OFFICE, welche Berater dem konkreten Projekt zugewiesen werden. STRONG OFFICE berücksichtigt bei der Verteilung der Berater insbesondere auch die Kernkompetenzen des Beraters. Sofern der AUFTRAGGEBER einen Wechsel des auf Seiten von STRONG OFFICE zuständigen Beraters wünscht, hat er dies mit STRONG OFFICE abzustimmen. STRONG OFFICE wird, sofern verfügbar, einen entsprechend gleich qualifizierten Berater vorschlagen und nach Rücksprache mit dem AUFTRAGGEBER einsetzen.
6.5 Die Preise der individuellen Beratung werden im Regelfall vorab mit dem AUFTRAGGEBER besprochen. Soweit keine vertragliche Absprache eines Festpreises erfolgt ist oder STRONG OFFICE auf Zuruf tätig wird, gilt der allgemein gültige Stundensatz von STRONG OFFICE in Höhe von 150 € pro Stunde als vereinbart.

7. Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS
7.1 Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, im Projektverlauf benötigte Informationen, Inhalte und Unterlagen des AUFTRAGGEBERS (z.B. Bilder, Texte, Zugangsberechtigungen) zeitnah STRONG OFFICE unentgeltlich in digitaler Form und in den von STRONG OFFICE definierten Dateiformaten und Auflösungen zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere die Positions- und Stellenbeschreibung, so wie die Unternehmensgeschichte.
7.2 Zudem ist der AUFTRAGGEBER dazu verpflichtet, STRONG OFFICE auf Anforderung mitzuteilen, wie viele Bewerbungen aktuell auf die Stelle bestehen, soweit sich Interessenten außerhalb der Kampagnenpfade direkt beim Unternehmen melden.
7.3 Der AUFTRAGGEBER stellt STRONG OFFICE auf erstes Anfordern von Schadensersatzforderungen und Kostenerstattungsansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass STRONG OFFICE Vorlagen zur Nutzung innerhalb des Vertrags von dem AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellt wurden. STRONG OFFICE prüft die vom AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellten Inhalte, Werke, Vorlagen nicht darauf, ob ausreichende Nutzungsrechte des AUFTRAGGEBERS bestehen oder Schutzrechte (Patente, Marken, Designrechte, etc.) Dritter durch die Inhalte, Werke, Vorlagen verletzt werden.
7.4 Alle von dem AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen werden von STRONG OFFICE sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erreichung des Zwecks dieses Vertrags genutzt.

8. Übertragung notwendiger Nutzungsrechte durch den AUFTRAGGEBER
8.1 Der AUFTRAGGEBER ist ausschließlich verantwortlich für seine an STRONG OFFICE bereit gestellten Unterlagen. Soweit Urheberrechte an den Unterlagen bestehen (z.B. bei Vide-, Text oder Bildern) behält der AUFTRAGGEBER seine Rechte als Urheber oder Berechtigter und alle ggf. bestehenden weiteren Schutzrechte an den zur Verfügung gestellten Unterlagen.
8.2 Wenn ein AUFTRAGGEBER urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Unterlagen bereitstellt, räumt er STRONG OFFICE bzw. Auftragsverarbeitern unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Unterlagen zu Zwecken der Bearbeitung und Veröffentlichung im Rahmen der Werbekampahne bzw. zum jeweils verfolgten Zweck und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zur Bereitstellung zu bearbeiten und zu nutzen.
8.3 Damit STRONG OFFICE die Unterlagen zur weiteren Verwendung nutzen kann, müssen die Unterlagen von STRONG OFFICE gespeichert werden. Es kann dabei auch erforderlich sein, dass STRONG OFFICE die bereitgestellten Unterlagen bearbeiten, insbesondere zuschneiden oder technisch anpassen muss. Das Nutzungsrecht von STRONG OFFICE umfasst daher insbesondere das Recht, die Unterlagen technisch zu vervielfältigen und zum Zweck der weiteren Bearbeitung technisch aufzubereiten. Sofern im Hinblick auf eine vom AUFTRAGGEBER gebuchte Leistung eine Vervielfältigung notwendig ist, überträgt der AUFTRAGGEBER auch diese Rechte an STRONG OFFICE.
8.4 Der AUFTRAGGEBER bestätigt mit der Bereitstellung von Unterlagen, dass er bezüglich aller übertragenen Unterlagen ausreichende Rechte besitzt, um dem AUFTRAGGEBER die gemäß der vorangegangenen Regelungen bezeichneten Rechte zu übertragen und ihm keine entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt sind.
8.5 Mit dem Bereitstellen von Unterlagen bestätigt der AUFTRAGGEBER zudem, dass die Unterlagen von Urheberrechten, Handelsgeheimnissen oder Eigentumsrechten bzw. Schutzrechten Dritter geschützt sind und keine unerwünschten oder verbotenen Inhalte beinhalten.
8.6 AUFTRAGGEBER haften gegenüber dem STRONG OFFICE für Schäden, die STRONG OFFICE durch die vertragsgemäße Verwendung der Unterlagen entstehen, soweit die Unterlagen vorsätzlich oder fahrlässig einen Verstoß gegen Rechte Dritter. Dem AUFTRAGGEBER bleibt es vorbehalten den Beweis zu erbringen, dass es den Schadenseintritt durch die Unterlagen nicht zu vertreten hat.
8.7 Soweit der AUFTRAGGEBER einen Schaden gemäß dieser Ziffer zu verantworten hat, stellt der AUFTRAGGEBER STRONG OFFICE von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Die Freistellungspflicht gilt nicht, wenn der AUFTRAGGEBER den Verstoß nicht zu vertreten hat.

9. Urheber- und Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsleistungen

9.1 STRONG OFFICE räumt dem AUFTRAGGEBER für die vertraglich vereinbarte Dauer oder soweit nichts vereinbart wurde, ein einfaches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an allen von STRONG OFFICE im Rahmen der Beauftragung auftragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen ein.
9.2 Sollte keine Nutzungsdauer und/oder kein Nutzungsumfang vereinbart worden sein, erwirbt der AUFTRAGGEBER zeitlich, räumlich und sachlich (bzgl. aller bekannter und ggf. auch unbekannter Nutzungsarten) unbeschränkte einfache Nutzungsrechte.
9.3 Vorschläge des AUFTRAGGEBERS zur Umsetzung einer Beauftragung haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht, auch wenn sie in die Umsetzung miteinfließen.
9.4 Die Arbeitsergebnisse von STRONG OFFICE dürfen vom AUFTRAGGEBER oder von einem vom AUFTRAGGEBER beauftragten Dritten auf eigene Verantwortung geändert werden.
9.5 Der AUFTRAGGEBER erhält keine Nutzungsrechte an Entwürfen, Korrekturabzügen, technischen Zeichnungen, Arbeitsunterlagen, elektronischen Rohdaten und Aufzeichnungen, die STRONG OFFICE im Rahmen der Erstellung der Arbeitsergebnisse dem AUFTRAGGEBER zur Prüfung und Freigabe überlässt und/oder die von STRONG OFFICE angefertigt werden, es sei denn, dies wurde gesondert - zumindest in Textform - vereinbart. STRONG OFFICE schuldet nicht die zum jeweiligen Arbeitsergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Entwürfen, Produktionsdaten etc.

10. Zahlungsbedingungen
10.1 STRONG OFFICE ist berechtigt, Vorauszahlungen von dem AUFTRAGGEBER einzufordern.
10.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von STRONG OFFICE innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
10.3 Bei Laufzeitpaketen, die keine einmalige Beauftragung darstellen ist die die Einrichtungsgebühr sofort nach Buchung fällig. Die weiteren Zahlungen werden jeweils zum 15. des auf die Einrichtung folgenden Folgemonats fällig.
10.4 STRONG OFFICE ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer zu berechnen.
10.5 STRONG OFFICE ist nach Eintritt des Zahlungsverzuges berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen gegen den AUFTRAGGEBER fällig zu stellen und ausstehende geschuldete Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder gleichwertige Sicherheiten auszuführen. Entsprechendes gilt im Falle einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des AUFTRAGGEBERS, die nach Vertragsabschluss eintritt oder die STRONG OFFICE nach Vertragsabschluss bekannt wird und die die Erfüllung gegenüber STRONG OFFICE bestehender Zahlungspflichten gefährdet.
10.6 Reichen die vom AUFTRAGGEBER geleisteten Zahlungen nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird – auch im Fall einer anderslautenden Bestimmung durch den AUFTRAGGEBER – die jeweils älteste Schuld getilgt. Sind Zinsen und/oder Kosten entstanden, so wird eine zur Tilgung der gesamten Schuld nicht ausreichende Leistung abweichend von Satz 1 zunächst auf die ältesten Kosten, dann auf die ältesten Zinsen und zuletzt nach Maßgabe von Satz 1 auf die Hauptleistung angerechnet.
10.7 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen wird STRONG OFFICE dem AUFTRAGGEBER in tatsächlicher Höhe in Rechnung stellen.
10.8 Die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von STRONG OFFICE bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche bzw. die Aufrechnung mit von STRONG OFFICE bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
10.9 Kommt eine vom AUFTRAGGEBER beauftragte und von STRONG OFFICE ausgearbeitete Leistung aus Gründen, die weder STRONG OFFICE noch die Erfüllungsgehilfen von STRONG OFFICE zu vertreten haben, nicht zur Durchführung oder zum Einsatz, so bleibt der Honoraranspruch von STRONG OFFICE davon unberührt.

11. Haftung
11.1 Die Ansprüche des AUFTRAGGEBERS auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen STRONG OFFICE richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen. Die Haftung von STRONG OFFICE nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
11.2 Die Haftung von STRONG OFFICE ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von STRONG OFFICE, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von STRONG OFFICE. Soweit die Haftung von STRONG OFFICE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von STRONG OFFICE.
11.3 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch STRONG OFFICE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von STRONG OFFICE beruhen, haftet STRONG OFFICE nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.4 Sofern STRONG OFFICE zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung von STRONG OFFICE auf typischerweise entstehende Schäden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AUFTRAGGEBER regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
11.5 STRONG OFFICE übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an den im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeicherten oder übertragenen Daten durch Missbrauch Dritter, es sei denn, STRONG OFFICE hätte diesbezüglich vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt.

12. Kündigung & Laufzeit der Nutzungsverhältnisse
12.1 Die Mindestvertragslaufzeit wird im jeweiligen Angebot angegeben. Die Vertragslaufzeit beginnt jeweils im Zeitpunkt der Buchung. Verträge ohne Mindestlaufzeit sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kündbar.
12.2 Die Kündigungsfrist beträgt für jede Partei 4 Wochen zum Vertragsende. Geht keine form- und fristgerechte Kündigung einer Partei ein, verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit (6 Monate bzw. 12 Monate). Kündigungserklärungen haben in Textform zu erfolgen.
12.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere kann jede PARTEI den Vertrag kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten der anderen PARTEI die Durchführung des Vertrages oder des Vertragszwecks so gefährdet ist, dass der kündigenden PARTEI nicht mehr zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen der anderen PARTEI das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

13. Geheimhaltungspflichten
13.1 STRONG OFFICE und der AUFTRAGGEBER verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Bewerbungsunterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn,
  • sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
  • sie waren bei Vertragsschluss dem AUFTRAGGEBER ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht bekannt.
  • sie wurden unabhängig und ohne Kenntnis der rechtlich geschützten Gegenstände und/oder der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entwickelt
  • sie wurden dem AUFTRAGGEBER ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht von einer anderen Quelle als von STRONG OFFICE bekannt gemacht.
  • durch Bekanntgabe der rechtlich geschützten Gegenstände und/oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wird kein Eigentum oder werden keine Nutzungsrechte daran übertragen.
13.2 Der AUFTRAGGEBER muss diese rechtlich geschützten Gegenstände und/oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse so verwahren und sichern, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
13.3 Der AUFTRAGGEBER darf die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich machen, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit in Bezug auf die Vertragsdurchführung. Die Weitergabe von Bewerbungsunterlagen an Dritte oder im eigenen Unternehmensverbund ist untersagt, sofern STRONG OFFICE der Weitergabe nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt oder die Weitergabe vertraglich (z.B. im Angebot) festgehalten ist.

14. Datenspeicherung und Datenschutz
14.1 Zum Zwecke der Datenverarbeitung werden Daten von potentiellen Bewerbern von STRONG OFFICE erhoben, gespeichert und in einer eigenen Datenbank verarbeitet. Für alle potentiellen Bewerber wird STRONG OFFICE sich eine Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an den AUFTRAGGEBER einholen.
14.2 Ergänzend gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung von STRONG OFFICE in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar auf der Internetseite https://strong-office.de/datenschutz.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist der AUFTRAGGEBER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von STRONG OFFICE in Düsseldorf.
15.3 Dasselbe gilt, wenn der AUFTRAGGEBER Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von STRONG OFFICE, auch ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.